Unsere Stornobedingungen


Wir versuchen bei jeder Stornierung, sofort Ersatz zu finden, so dass in den allermeisten Fällen gar keine Kosten anfallen, wenn eine Stornierung mit einem gewissen Vorlauf erfolgt (Wochenenden über das gesamte Jahr und Ferienwochen sind da seit 12 Jahren quasi eine Bank).

Nichtsdestotrotz bitten wir direkt nach der Buchung um Zahlung des hälftigen Rechnungsbetrags. Diese Zahlung wird im Falle einer Stornierung ohne Ersatzbuchung auch nicht erstattet, auch wenn wir in den letzten 12 Jahren im Überwiegenden Teil der Fälle noch immer Ersatz gefunden haben. In jedem Falle einer Stornierung begrüßen wir das persönliche Gespräch sehr und sind immer offen für Vorschläge im Umgang mit einer ja doch meist individuellen Situation.

Selbstverständlich gilt dies nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und bietet für z.B. eine coronabedingte Stornierung aufgrund von Beherbergungsverboten nur eine Grundlage für eine gemeinsame Einigung. Bei coronabedingten Stornierungen aufgrund von Beherbergungsverboten ist die Gesetzeslage eindeutig und verbietet uns jegliche Einbehalte von vorab gezahlten Mietbeträgen.

Kontakt

P. Bode
info[at]traumhaus-am-see.de